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AGB

AGB

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Geltungsbereich, Sonderbedingungen

Sämtlichen Lieferungen und Leistungen der Firma Schweiger GmbH liegen grundsätzlich die Regelungen des HGB und der CMR zugrunde, soweit sie nicht durch die ADSp und die nachfolgenden Bestimmungen abgedungen sind.

Durch Abschluss eines Vertrages mit der Firma Schweiger GmbH erkennen die Vertragspartner die Einbeziehung der ADSp und die nachfolgenden Bestimmungen in das Vertragsverhältnis mit der Firma Schweiger GmbH an und erklären sich damit einverstanden.

Gleichzeitig erklären die Vertragspartner der Firma Schweiger GmbH, dass sie eigene Vertragsbedingungen, insbesondere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie Einkaufsbedingungen nicht dem Vertragsverhältnis zugrunde legen. Die Firma Schweiger GmbH lehnt die Einbeziehung Vertragspartner Anderer in das Vertragsverhältnis ab.

Die Firma Schweiger GmbH arbeitet grundsätzlich gemäß den ADSp, Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen neueste Fassung und hat die Speditionsversicherung gezeichnet bei Oscar Schunk Hamburg.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Die Firma Schweiger GmbH ist berechtigt, andere Unternehmer zur Erfüllung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen zu beauftragen, es sei denn, dass bei Übernahme des Auftrages etwas anderes vereinbart wurde. Verträge, deren Durchführung der Erlaubnis oder Genehmigung einer zuständigen Behörde bedürfen, werden unter der aufschiebenden Bedingung der Erlaubnis oder Genehmigung geschlossen.

Die der Firma Schweiger GmbH erteilten Aufträge und unterbreiteten Angebote bedürfen zum rechtsgültigen Vertragsabschluss der schriftlichen Bestätigung durch die Firma Schweiger GmbH. Bei der Lieferung von Massengütern erfolgt die Preis- und Mengenberechnung nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preislisten der Firma Schweiger GmbH, handelsüblichen und/oder gesetzlichen Bemessungsfaktoren, insbesondere nach dem Mehrwertsteuergesetz.

3. Preise

Die Preise der Firma Schweiger GmbH enthalten die reine Lieferung frei Haus, ohne Entladung. Als zugrunde zu legende Entladezeit für die Warenannahme gilt eine Stunde. Die darüber hinaus gehenden Zeiten sind gesondert vom Vertragspartner zu entgelten. An die Firma Schweiger GmbH übertragene Dienstleistungsaufträge sind abrechnungspflichtig. Sollten sich in einem Zeitraum von einem Monat zwischen dem Vertragsabschluss und der Lieferung Kostensteigerungen ergeben, so ist die Firma Schweiger GmbH berechtigt, die Preise um die eingetretenen Kostensteigerungen angemessen zu erhöhen. Kostensteigerungen sind insbesondere Steigerungen von Lohn- und Material- und Treibstoffkosten im Einzelnen von mehr als 3 v. H. innerhalb des oben genannten Zeitraums, Änderungen von Steuern, Zöllen, sonstigen Lasten und Aufwendungen in jedweder Höhe.

4. Lieferungen

Der Lieferungsempfänger hat dafür Sorge zu tragen, dass der Lieferort mit den Fahrzeugen der Firma Schweiger GmbH zu erreichen ist und die vereinbarten Dienstleistungen erbracht werden können. Die Beurteilung obliegt dem Fahrer der Firma Schweiger GmbH. Zufahrtswege müssen für einen Transport durch LKW mit einem Gesamtgewicht von 40 t und einer Zuglänge von 20 m zugelassen und geeignet sein. Die Lieferung darf mit befreiender Wirkung an jede anwesende Person aus dem Geschäftsbetrieb des Empfängers erfolgen.

Bei sämtlichen Lieferangaben der Firma Schweiger GmbH handelt es sich um Circa-Angaben, die nicht verbindlich sind. Sämtliche Lieferangaben erfolgen unter dem Vorbehalt, dass die Firma Schweiger GmbH selbst fristgerecht beliefert und die Firma Schweiger GmbH übertragenen Güter rechtzeitig vom Auftrageber/Hersteller verladen wurden.

Sollte die Firma Schweiger GmbH eine Lieferung aufgrund von höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Kriegsereignissen oder unverschuldeter Betriebsstörungen sowohl im eigenem Betrieb als auch in Drittbetrieben nicht möglich sein, so verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Verhinderung.

Bei der Annahme von Kleinaufträgen ist die Firma Schweiger GmbH berechtigt, eine Mindestkostenpauschale in Rechnung zu stellen. Dem Käufer ist das Recht unbenommen, geringere Kosten der Firma Schweiger GmbH nachzuweisen. Bei nicht in Auftrag gegebenen gefälligen Tätigkeiten durch Mitarbeiter der Firma Schweiger GmbH, handeln die Mitarbeiter als Erfüllungsgehilfe im Auftrag und auf Risiko des Auftraggebenden.

5. Sicherungen

Die Firma Schweiger GmbH ist berechtigt bei innerdeutschen und internationalen Transporten ein Pfandrecht im Sinne von § 441 HGB geltend zu machen. Soweit das Pfandrecht wegen Forderung aus anderen mit dem Absender abgeschlossenen Fracht-, Speditions- oder Lagerverträgen ausgeübt wird, gilt die Forderung der Firma Schweiger GmbH als unbestritten, sofern sie nicht binnen 7 Tagen nach Zugang der Rechnung durch die Firma Schweiger GmbH von dem Vertragspartner nachweisbar bestritten wird.

6.Zahlungen

Die Rechnungen der Firma Schweiger GmbH sind zahlbar, soweit zwischen den Vertragsparteien keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde:

Ø Handelsgeschäfte innerhalb 10 Tagen

Ø Logistik-, Speditions-, Transport- und Lagergeschäfte innerhalb 10 Tagen

ausgehend vom Rechnungsdatum.

Soweit die Firma Schweiger GmbH Wechsel, Schecks oder sonstige Zahlungsversprechen entgegennimmt, so erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber. Die Firma Schweiger GmbH ist allerdings nicht zur Annahme von Wechseln verpflichtet. Bei einem Zahlungsverzug des Vertragspartners ist die Firma Schweiger GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12 % seit dem Eintritt des Verzuges geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Die Aufrechnung des Vertragspartners mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen.

Erfüllungswährung der Zahlungen an die Firma Schweiger GmbH ist der EURO.

7. Rügepflichten

Der Vertragspartner hat die von der Firma Schweiger GmbH gelieferte Ware unverzüglich bei der Ablieferung zu untersuchen und nach deren Erhalt zu quittieren. Der Vertragspartner hat alle offensichtlichen Mängel und Fehlmengen sofort bei Ablieferung zu überprüfen und schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel hat der Vertragspartner unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens aber vor Ablauf der in § 438 HGB vorgeschriebenen Frist, schriftlich gegenüber der Firma Schweiger GmbH anzuzeigen. Kommt der Vertragspartner den vorgenannten Verpflichtungen nicht nach, so gilt die Anlieferung der Ware als genehmigt und einwandfrei.

8. Gewährleistung

Für Verlust und Beschädigungen sowie Verspätungen am übernommenen Gut haftet die Firma Schweiger GmbH im grenzüberschreitenden Güterverkehr nach der CMR und im innerdeutschen Verkehr nach dem HGB zwischen 2 und 40 Sonderziehungsrechten gemäß einzelvertraglicher Vereinbarung.

9. Rücktritt

Sollte der Firma Schweiger GmbH aufgrund der unter 4) genannten unverschuldeten Leistungsverzögerung eine Lieferung nicht möglich sein, so ist die Firma Schweiger GmbH zum Rücktritt berechtigt.

Zum Rücktritt ist die Firma Schweiger GmbH auch berechtigt, sofern die Forderungen der Firma Schweiger GmbH aus anderen Fracht-, Speditions- und Lagerverträgen nicht innerhalb von 10 Tagen beglichen sind.

10. Annahmeverzug und Annahmeverweigerung

Nimmt der Vertragspartner bzw. Empfänger die von der Firma Schweiger GmbH gelieferten Waren nicht an, so hat die Firma Schweiger GmbH während des nicht verschuldeten Annahmeverzuges bzw. der nicht verschuldeten Annahmeverweigerung Anspruch auf Schadenersatz.

11. Änderungen

Werden die vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen durch schriftliche Vereinbarungen von der Firma Schweiger GmbH teilweise abgeändert, so bleiben die übrigen Bedingungen gültig. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Zahlungen sowie der Gerichtsstand ist Traunstein / Obb.

Für jegliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend und anzuwenden.